GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES PRÜFUNGS-/ZERTIFIZIERUNGSZENTRUMS

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) werden vom International Center for Industrial Transformation Limited („INCIT“) in Bezug auf die Prüfungs-/Zertifizierungszentren für die abgedeckten Programme, und soll das Verhalten und die Durchführung der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle bei der Durchführung von Prüfungen im Rahmen des Schulungskurses „Abgedeckte Programme“ regeln.

1. DEFINITIONEN

1.1

In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die folgende Bedeutung:

Zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle„bezeichnet einen Partner, der von INCIT autorisiert ist, Prüfungs-/Zertifizierungszentren zu betreiben und die Prüfungen für die abgedeckten Programme für Personen durchzuführen, die die Schulung gemäß der Schulungs- und Prüfungszentrumsvereinbarung abgeschlossen haben.

Abgedeckte Programme„bedeutet zunächst das SIRI-Assessor-Zertifizierungsprogramm und das COSIRI-Assessor-Zertifizierungsprogramm und kann alle anderen INCIT-Programme umfassen, die die Parteien von Zeit zu Zeit gegenseitig schriftlich als Teil der „abgedeckten Programme“ im Rahmen dieser Vereinbarung vereinbaren.

Abgeleitete Werke„bezeichnet alle Arbeitsergebnisse, urheberrechtlich geschützten Werke, Geschäftsmethoden, Tonaufnahmen, Bildreproduktionen, Zeichnungen, grafische Darstellungen, Ergebnisse, Verbesserungen, Innovationen, Entdeckungen und Erfindungen, die von der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle in konzipiert, gemacht oder in die Praxis umgesetzt werden im Verlauf der Durchführung der abgedeckten Programme und/oder von der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle oder anderen Dritten unter Verwendung der Prüfungsmaterialien entwickelt, generiert oder produziert werden.

Prüflingsdaten„bezeichnet alle Daten der Prüflinge, einschließlich personenbezogener Daten, die von der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle im Laufe oder im Zusammenhang mit der Schulungs- und Prüfungszentrumsvereinbarung, diesen Bedingungen und der Durchführung der Prüfung erfasst werden; „Prüfungsmaterialien“ sind alle Fragebögen, Prüfungsfragen, Bewertungsrubriken und alle anderen Materialien (in jedem Medium), die vom Prüfungs-/Zertifizierungszentrum zur Durchführung der Prüfungen verwendet werden.

Regierungsautorität„bezeichnet jede nationale, staatliche, lokale, supranationale oder ausländische Regierung oder eine andere nationale, staatliche, lokale, supranationale oder ausländische Regierungsbehörde, -einrichtung, -agentur oder -einrichtung, die berechtigt ist, Verwaltungs-, Exekutiv-, Gerichts-, Gesetzgebungs-, Polizei-, Regulierungs- oder Steuerbehörden auszuüben oder Macht.

Persönliche Daten„hat die Bedeutung, die ihm gemäß den in der jeweiligen Situation geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten zugeschrieben wird (zur Klarstellung: Auch wenn ein anderer Begriff mit ähnlicher Bedeutung verwendet wird, wie z. B. „personenbezogene Daten“ oder „personenbezogene Daten“). ).

Schulungs- und Prüfungszentrumsvereinbarung„bezeichnet die separate Vereinbarung zwischen der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle und INCIT, der diese Bedingungen beigefügt sind.

2. VERHÄLTNIS ZUR VEREINBARUNG

2.1

Das Prüfungs-/Zertifizierungszentrum erkennt an, dass diese Bedingungen zusammen mit der Schulungs- und Prüfungszentrumsvereinbarung und den anderen anwendbaren Bedingungen gelesen, interpretiert und ausgelegt werden sollten

2.2

Jeder hierin verwendete definierte Begriff hat, sofern der Kontext nichts anderes vorsieht, die gleiche Bedeutung, die diesem Begriff in der Schulungs- und Prüfungszentrumsvereinbarung zugeschrieben wird.

3. PFLICHTEN DER PRÜFUNG / ZERTIFIZIERUNGSSTELLE

Allgemein

3.1

Bei der Durchführung aller Prüfungen muss die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle Folgendes tun:

(A)

stellen Sie sicher, dass jegliche Software, die von der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle für die Durchführung der Prüfungen verwendet oder bereitgestellt wird, von INCIT genehmigt wird, bevor die Software für etwaige Prüfungen verwendet wird;

(B)

Führen Sie die Prüfungen nur unter Verwendung der aktuellsten Version der Prüfungsmaterialien durch, die von INCIT genehmigt und der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle zur Verfügung gestellt wurden.

(C)

Führen Sie die Prüfungen mit Integrität und mit der gebotenen Sorgfalt, Sachkenntnis und Fähigkeit durch;

(D)

sich jederzeit so zu verhalten, dass der gute Name, das Image und der Ruf von INCIT gewahrt bleiben, und insbesondere darf die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle keine Erklärungen abgeben oder sich an Verhaltensweisen beteiligen, die geeignet sind, Schaden zuzufügen oder zu verursachen den Namen, das Image und/oder den Ruf von INCIT in Misskredit zu bringen;

(e)

Sie geben sich nicht als Agent oder Vertreter oder als eine andere Person aus, die befugt ist, Verpflichtungen oder Haftungen jeglicher Art einzugehen, die für INCIT verbindlich sind.

(F)

Seien Sie bei der Kommunikation mit den Prüflingen jederzeit wahrheitsgetreu und geben Sie keine Zusicherungen oder Aussagen ab, von denen die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle nicht weiß oder vernünftigerweise nicht weiß, dass sie wahr sind.

(G)

im Zweifelsfall bezüglich der Durchführung der Prüfungen oder im Umgang mit den Prüflingen den Rat von INCIT einholen;

(H)

sich in keiner anderen Weise als bei der Durchführung von Prüfungen als mit INCIT verbunden darstellen;

(ich)

darf keine anderen Prüfungsbescheinigungen ausstellen als die, die direkt von INCIT ausgestellt werden;

(J)

alle Richtlinien, Vorschriften und Ad-hoc-Anweisungen und Anweisungen einzuhalten, die ihm von Zeit zu Zeit von INCIT in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung der Prüfungsmaterialien und die Durchführung der Prüfungen mitgeteilt werden; Und

(k)

INCIT unverzüglich über alle Änderungen bei den Prüfern in seinem Beschäftigungsverhältnis informieren, einschließlich der Namen und CSA-Lizenznummern.

3.2

Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle kann die Termine veröffentlichen, an denen sie beabsichtigt, eine Prüfungssitzung abzuhalten („Geplante Prüfung“) auf dem Covered Programs Trainees Portal. Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle stellt sicher, dass alle geplanten Prüfungstermine auf dem Trainees-Portal der abgedeckten Programme veröffentlicht werden und mindestens einen (1) Monat vor dem Datum der geplanten Prüfung zur Registrierung verfügbar sind. INCIT ermöglicht es der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle über das Partnerportal der abgedeckten Programme, Prüflinge für die geplante Prüfung anzumelden.

3.3

Jede Prüfungssitzung besteht aus zwei (2) Teilen, bestehend aus: (i) einer schriftlichen Prüfung; und (ii) eine mündliche Prüfung. Jeder der beiden (2) Teile erhält das gleiche Gewicht. Die Prüfungsleistung wird mit einer maximal möglichen Punktzahl von 100 Punkten bewertet.

3.4

In Bezug auf jede Prüfungssitzung stellt die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle sicher, dass:

(A)

In Bezug auf den mündlichen Teil der Prüfung werden von jedem Prüfer, der die mündliche Prüfung durchführt, zeitgleich Notizen mit Einzelheiten zu den Antworten des Prüflings auf die Fragen erstellt.

(B)

alle mündlichen Prüfungen werden mit mindestens zwei (2) Prüfern durchgeführt;

(C)

alle abgeschlossenen schriftlichen Prüfungsarbeiten und gleichzeitig aufgezeichneten Notizen zu mündlichen Prüfungen werden für einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren ab dem Datum der Prüfung aufbewahrt;

(D)

Die jedem Prüfling zuerkannte Punktzahl wird INCIT spätestens dreißig (30) Tage nach dem Datum der Prüfung vorgelegt, zusammen mit anderen Informationen und/oder Dokumenten, die INCIT von Zeit zu Zeit benötigen kann.

3.5

Nach jeder Sitzung der Prüfung sammelt das anerkannte Prüfungs-/Zertifizierungszentrumsorgan anonymisiertes Feedback von jedem Prüfling zur Durchführung der Prüfung in der Form oder mit den Fragen, die INCIT von Zeit zu Zeit erfordert.

Entwicklung und Nutzung von Prüfungsmaterialien

3.6

Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle muss:

(A)

Entwickeln Sie mindestens (i) 10 Multiple-Choice-Fragen; und (ii) 2 Fallstudien basierend auf der neuesten Version des Rahmenwerks für abgedeckte Programme (einschließlich Prozessverbesserungen, Technologie und organisatorischen Auswirkungen) (die „Einreichungen im Prüfungszentrum") jedes Jahr

(B)

Stellen Sie die Einreichungen des Prüfungszentrums spätestens am letzten Oktobertag eines jeden Kalenderjahres bei INCIT bereit.

(C)

Stellen Sie sicher, dass die vom Prüfungszentrum eingereichten Unterlagen den von Zeit zu Zeit von INCIT herausgegebenen Richtlinien, Anweisungen oder anderen Anweisungen entsprechen. Zur Klarstellung: Es wird nicht davon ausgegangen, dass die zugelassene Stelle des Prüfungs-/Zertifizierungszentrums ihren Verpflichtungen gemäß Abschnitt 3.6(a) nachgekommen ist, es sei denn und bis die Einreichungen des Prüfungszentrums von INCIT genehmigt wurden.

3.7

Alle Änderungswünsche oder Verbesserungen des Prüfungsmaterials sollten an gesendet werden [email protected] mit der Überschrift „R2H – Anforderung an den INCIT-Hauptsitz“, in der die vorgeschlagenen Änderungen dargelegt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen werden in gutem Glauben mit der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle besprochen. INCIT entscheidet nach eigenem Ermessen, aber jederzeit unter Berücksichtigung der Meinung der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle, ob die vorgeschlagenen Änderungen in das Assessor-Programm des Schulungszentrums für zertifizierte abgedeckte Programme oder das nachfolgende Prüfungsmaterial von INCIT aufgenommen werden.

3.8

Der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle ist es gestattet, das Prüfungsmaterial ausschließlich für die Durchführung der Prüfungen zu verwenden. Der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle ist es nicht gestattet, die Prüfungsmaterialien oder Teile davon für kommerzielle Zwecke zu nutzen, die nicht in der Vereinbarung genehmigt sind.

3.9

Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle darf bei der Durchführung oder Benotung einer Prüfung nur solche Prüfungsmaterialien verwenden, die zuvor von INCIT genehmigt wurden. Wenn die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle nach der Genehmigung durch INCIT Änderungen oder Ergänzungen am Prüfungsmaterial vornimmt, unterliegt die Verwendung des geänderten/ergänzten Prüfungsmaterials der Genehmigung von INCIT.

3.10

Der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle ist es nur gestattet, die Prüfungsmaterialien an die Prüfer weiterzugeben. unter der Vorraussetzung, dass Die anerkannte Prüfungs-/Zertifizierungsstelle sorgt dafür, dass jeder Prüfer:

(A)

das Prüfungsmaterial zu keinem anderen Zweck als zur Durchführung der Prüfungen oder zur Benotung der Prüfungsleistungen der Prüflinge verwendet;

(B)

das Prüfungsmaterial nicht kopiert, reproduziert oder anderweitig an Dritte weitergibt; Und

(C)

nutzt das Prüfungsmaterial nicht kommerziell (d. h. tauscht das Prüfungsmaterial gegen eine Gegenleistung, sei es in Geld oder in Form von Sachleistungen).

3.11

Der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle ist es nicht gestattet, Prüfungsmaterialien oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß diesen Bedingungen gestattet. Zur Klarstellung: Es ist der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle nicht gestattet, Prüfungsmaterialien oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren oder an die verbundenen Unternehmen der anerkannten Prüfungs-/Zertifizierungsstelle zu verteilen.

Prüfungsgebühren

3.12

Die zugelassene Stelle des Prüfungs-/Zertifizierungszentrums kann dem Prüfling nach eigenem Ermessen für jede Sitzung der Prüfung Gebühren in Rechnung stellen, die die Stelle des zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungszentrums für angemessen hält, vorausgesetzt, dass die Gebühren, die jedem Prüfling pro Sitzung in Rechnung gestellt werden, stets in Rechnung gestellt werden Die Prüfung durch die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle darf nicht unter dem Preis liegen, der im globalen empfohlenen Listenpreis für die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle für das Assessor-Programm für zertifizierte abgedeckte Programme festgelegt ist.

Zertifizierungsprozess

3.13

In Bezug auf jeden Prüfling, der die Prüfung erfolgreich bestanden hat („Erfolgreicher Prüfling„), INCIT muss der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle Folgendes zur Verfügung stellen:

(A)

Eine personalisierte CSA-Vereinbarung für jeden dieser erfolgreichen Prüflinge; Und

(B)

Ein personalisiertes Zertifikat, das den Abschluss und das Bestehen der Prüfung durch den erfolgreichen Prüfling bescheinigt. Dieses Zertifikat muss jeweils von einem Vertreter von INCIT und der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle unterzeichnet werden („Zertifikat")

3.14

Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle muss:

(A)

dafür sorgen, dass jeder erfolgreiche Prüfling eine ordnungsgemäß vom erfolgreichen Prüfling unterzeichnete Kopie der CSA-Vereinbarung ausführt und ihm zustellt;

(B)

die unterzeichneten Kopien der CSA-Vereinbarung für jeden erfolgreichen Prüfling zusammenstellen und auf das Partnerportal der abgedeckten Programme hochladen; Und

(C)

Überreichen Sie jedem erfolgreichen Prüfling das personalisierte Zertifikat.

4. VERPFLICHTUNGEN DER INCIT

4.1

INCIT stellt der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle die Prüfungsmaterialien für die Durchführung der Prüfungen zur Verfügung. INCIT behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit Ergänzungen, Modifikationen oder Variationen an den Prüfungsmaterialien vorzunehmen. INCIT muss die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle über solche Ergänzungen, Modifikationen oder Änderungen des Prüfungsmaterials informieren

5. PRÜFUNGS- UND INFORMATIONSRECHTE

5.1

Unter der Voraussetzung, dass INCIT mindestens einen (1) Monat im Voraus seine Absicht zur Durchführung eines Audits ankündigt, muss die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle INCIT oder einem seiner Vertreter Zugang zum Prüfungs-/Zertifizierungszentrum gewähren, um:

(A)

die Durchführung der Prüfung durch die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle beobachten,

(B)

für eine beliebige Anzahl von Prüflingen alle ausgefüllten Prüfungsunterlagen und die gleichzeitig von den Prüfern während der mündlichen Prüfung angefertigten Notizen einzusehen; Und

(C)

um allgemein zu überwachen, dass die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachkommt.

5.2

Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle muss spätestens einen (1) Monat nach Ende jedes Kalenderquartals einen Bericht mit den folgenden Informationen vorlegen:

(A)

die Anzahl der abgehaltenen Prüfungen und die Anzahl der Prüflinge, die von dieser zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle im betreffenden Quartal geprüft wurden;

(B)

eine Zusammenfassung der Rückmeldungen der Prüflinge, die nach jeder Prüfungssitzung gesammelt wurden (die Zusammenfassung muss in anonymisierter Form und ohne Angabe von Informationen bereitgestellt werden, die es INCIT ermöglichen würden, die Prüflinge zu identifizieren, die die Rückmeldung gegeben haben);

(C)

eine Zusammenfassung der Rückmeldungen oder Anfragen von INCIT von der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle in Bezug auf die im betreffenden Quartal durchgeführten Prüfungen; Und

(D)

alle anderen Anfragen oder Kommentare der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle, einschließlich aller Anfragen zur Eröffnung neuer Zweigstellen dieser zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle oder Kommentare zur Gesamtentwicklung der Prüfungen.

6. DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT UND VERWALTUNG

Datenschutz:

6.1

Jede Partei ist nur für die eigene Einhaltung aller geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten sowie anderer Gesetze, Vorschriften und Industriestandards verantwortlich, die für die Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und Offenlegung personenbezogener Daten gelten.

6.2

Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass jede von ihnen in Bezug auf die Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Offenlegung personenbezogener Daten gemäß diesen Bedingungen die jeweiligen Zwecke und Mittel ihrer Aktivitäten selbst bestimmt hat. Keine Partei verarbeitet personenbezogene Daten im Namen der anderen Partei. Während das Prüfungs-/Zertifizierungszentrum gemäß diesen Bedingungen verpflichtet ist, bestimmte personenbezogene Daten an INCIT offenzulegen, ist keine Partei berechtigt, der anderen Partei Anweisungen hinsichtlich der Erhebung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten durch die andere Partei zu erteilen.

6.3

Auf der Grundlage seiner berechtigten Interessen wird INCIT personenbezogene Daten von Prüfern und Prüflingen erheben, verwenden und offenlegen, (i) die die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle an INCIT weitergibt oder (ii) denen die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle gewährt Zugriff auf INCIT. Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle informiert die Prüfer und Prüflinge darüber, dass INCIT ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage der berechtigten Interessen von INCIT erhebt, nutzt und/oder offenlegt und dass Informationen über die Erhebung, Nutzung und Offenlegung ihrer personenbezogenen Daten durch INCIT in der Datenschutzerklärung zu finden sind Richtlinien finden Sie auf der Website von INCIT.

6.4

Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle versichert und garantiert, dass alle personenbezogenen Daten, die sie an INCIT weitergibt oder offenlegt, korrekt sind. Dies gilt insbesondere für die personenbezogenen Daten von Prüflingen, die die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle über das Covered Programs Partners Portal an INCIT weitergibt. Darüber hinaus muss das zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungszentrum INCIT so schnell wie möglich schriftlich benachrichtigen, wenn es Kenntnis davon hat, dass personenbezogene Daten, die es INCIT offengelegt hat, nach der Offenlegung gegenüber INCIT aktualisiert/und/oder geändert wurden. Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle wird INCIT unverzüglich und umfassend schriftlich benachrichtigen, wenn personenbezogene Daten unter Verstoß gegen diese Klausel offengelegt wurden.

6.5

Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle verpflichtet sich, INCIT und alle seine verbundenen Unternehmen sowie alle ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Berater (jeweils ein „INCIT-entschädigte Partei„) von und gegen jegliche Haftung, Ausgaben, Kosten, Strafen, Bußgelder oder andere Verluste, die einer entschädigten INCIT-Partei entstehen, basierend auf (i) der Erhebung, Verwendung und/oder Offenlegung personenbezogener Daten durch die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle und /oder (ii) der Verstoß der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle gegen eine in Abschnitt 6 dargelegte Verpflichtung.

Vertraulichkeit

6.6

Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle muss sämtliche Prüfungsmaterialien, die ihr gemäß diesen Bedingungen für die Dauer der Vereinbarung und nach deren Ablauf zur Verfügung gestellt werden, vertraulich behandeln und gegebenenfalls sicherstellen, dass jeder ihrer Mitarbeiter diese vertraulich behandelt.

7. GEISTIGES EIGENTUM

7.1

Die anerkannte Prüfungs-/Zertifizierungsstelle erkennt Folgendes an:

(A)

Alle geistigen Eigentumsrechte am Partnerportal der abgedeckten Programme, am Trainees-Portal der abgedeckten Programme, an den Prüfungsmaterialien und an den Prüfungszentrumseinreichungen sind Eigentum von INCIT und verbleiben bei INCIT. Und

(B)

Im Rahmen dieser Bedingungen werden keine Rechte, Titel oder Interessen am Partnerportal der abgedeckten Programme, am Trainees-Portal der abgedeckten Programme, an den Schulungsmaterialien und an den Prüfungszentrumsbeiträgen an die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungszentrumsstelle oder eine andere übertragen, abgetreten oder anderweitig übertragen andere Partei als die ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehene;

(C)

Es hat kein Recht, den Covered Programs Assessor Training Course, das Covered Programs Partners Portal, das Covered Programs Trainees Portal, die Prüfungsmaterialien oder das CSA-Programm anders als in der Vereinbarung vorgesehen zu vermarkten, zu vertreiben, zu verkaufen oder zu lizenzieren oder zu verwenden oder zu kopieren Abgedeckte Programme ganz oder teilweise für eigene geschäftliche oder andere kommerzielle Zwecke nutzen.

Abgeleitete Werke

7.2

Die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle stimmt hiermit zu, alle weltweiten Rechte, Titel und Interessen an den abgeleiteten Werken sowie alle geistigen Eigentumsrechte an den abgeleiteten Werken an INCIT abzutreten und tritt dies hiermit auch ab.

7.3

Während und nach der Laufzeit der Vereinbarung erstellt die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle auf Anfrage von INCIT zusätzliche Unterlagen, die das alleinige Eigentum von INCIT an den abgeleiteten Werken und allen geistigen Eigentumsrechten daran bestätigen; und soweit die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle dies nicht tut, ermächtigt die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle hiermit die Beamten von INCIT, solche Dokumente im Namen der zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungsstelle zu unterzeichnen.

7.4

Soweit die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle über geistige Eigentumsrechte jeglicher Art an bereits bestehenden Werken verfügt, die in abgeleitete Werke integriert sind, gewährt die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle INCIT hiermit eine gebührenfreie, unwiderrufliche, weltweite, unbefristete, nicht-exklusive Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), solche Themen herzustellen, anfertigen zu lassen, zu kopieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke daraus zu erstellen, sie zu nutzen, zu verkaufen, zu lizenzieren, offenzulegen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu verbreiten oder zu übertragen .

Einreichungen im Prüfungszentrum

7.5

Die zugelassene Stelle des Prüfungs-/Zertifizierungszentrums erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Prüfungszentrums-Einreichungen unwiderruflich an INCIT übertragen werden und Eigentum von INCIT sind und dass INCIT berechtigt ist, die Prüfungszentrums-Einreichungen zu nutzen, zu reproduzieren, offenzulegen und anderweitig zu verwerten ohne Namensnennung, Bezahlung oder Einschränkung, einschließlich der Verbesserung des Partnerportals der abgedeckten Programme, des Trainees-Portals der abgedeckten Programme, der Prüfungsmaterialien und/oder des Assessor-Schulungskurses der abgedeckten Programme und zur Erstellung anderer Produkte und/oder Dienstleistungen. Die anerkannte Prüfungs-/Zertifizierungsstelle verzichtet unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte, Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und alle anderen ähnlichen Rechte (gleichgültig, ob diese derzeit bestehen oder in Zukunft entstehen), die gemäß den Gesetzen eines Landes auf der Welt in Bezug auf Folgendes gewährt werden die Einreichungen des Prüfungszentrums, auf die es Anspruch hat oder haben könnte.

7.6

Um Zweifel auszuschließen, bestätigt und erkennt die zugelassene Stelle des Prüfungs-/Zertifizierungszentrums hiermit an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Prüfungszentrums-Einsendungen bei INCIT liegen und die zugelassene Stelle des Prüfungs-/Zertifizierungszentrums in keiner Weise Streitigkeiten oder Fragen stellen darf das Eigentum von INCIT an solchen Rechten

7.7

Für den Fall, dass eine solche Abtretung an INCIT aus irgendeinem Grund ungültig ist, gewährt die zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungsstelle INCIT hiermit unwiderruflich eine unbefristete, bezahlte, gebührenfreie, nicht exklusive, weltweite, unwiderrufliche, frei übertragbare Unterlizenz Recht und Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Aufführung, Anzeige und Verbreitung der Prüfungszentrums-Einreichung sowie zur Anpassung, Änderung, Neuformatierung und Erstellung abgeleiteter Werke aus der Prüfungszentrums-Einreichung für beliebige Zwecke

7.8

Das zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungszentrum erklärt sich außerdem damit einverstanden, INCIT die Unterstützung zu gewähren, die INCIT vernünftigerweise benötigt, um die Rechte von INCIT an der Einreichung des Prüfungszentrums zu dokumentieren, zu vervollkommnen oder aufrechtzuerhalten, und erkennt an, dass das Unternehmen dazu berechtigt ist und diese auch behandeln wird Einreichung im Prüfungszentrum als nicht vertraulich und nicht urheberrechtlich geschützt.

7.9

Das anerkannte Prüfungs-/Zertifizierungszentrum garantiert Folgendes:

(A)

dass es das Recht hat oder haben wird, INCIT die jeweiligen in diesen Bedingungen genannten Rechte zu gewähren;

(B)

dass es sich bei den bei INCIT eingereichten Prüfungszentrums-Einreichungen um eigene Arbeiten oder Ideen handelt oder sie auf andere Weise vom zugelassenen Prüfungs-/Zertifizierungszentrum auf rechtmäßige Weise erhalten wurden;

(C)

dass die Nutzung der Prüfungszentrumsbeiträge durch INCIT nicht zu einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter durch INCIT führt.

7.10

Das zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungszentrum verpflichtet sich, von Zeit zu Zeit alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und weitere Dokumente zu erstellen, soweit dies von INCIT gefordert wird, um dem Auftrag gemäß Abschnitt 7.5 Wirksamkeit zu verleihen und/oder die geistigen Eigentumsrechte an oder in Bezug auf die Einreichungen des Prüfungszentrums in INCIT zu übertragen oder zu übertragen.

7.11

Das anerkannte Prüfungs-/Zertifizierungszentrum gewährleistet dies

(A)

es das Recht hat oder haben wird, INCIT die jeweiligen in diesen Bedingungen genannten Rechte einzuräumen; Und

(B)

Die Verwendung der Prüfungszentrumsbeiträge durch INCIT führt nicht zu einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter.