GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES TRAININGSZENTRUMS

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) werden vom International Center for Industrial Transformation Limited („INCIT„) in Bezug auf den Betrieb eines Schulungszentrums für die abgedeckten Programme und soll das Verhalten und die Führung des zugelassenen Schulungsanbieters bei der Durchführung des Schulungskurses für die abgedeckten Programme regeln

1. DEFINITIONEN

1.1

In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die folgende Bedeutung:

Anerkannter Schulungsanbieter„bezeichnet einen Partner, der von INCIT autorisiert ist, Schulungszentren zu betreiben und Schulungen für die abgedeckten Programme anzubieten, wie in der Vereinbarung für Schulungs- und Prüfungszentren beschrieben.

Abgedeckte Programme„bedeutet zunächst den SIRI-Assessor-Schulungskurs und den COSIRI-Assessor-Schulungskurs und kann alle anderen INCIT-Programme umfassen, die die Parteien von Zeit zu Zeit gegenseitig schriftlich als Teil der „abgedeckten Programme“ im Rahmen dieser Vereinbarung vereinbaren.

Abgeleitete Werke„bezeichnet alle Arbeitsergebnisse, urheberrechtlich geschützten Werke, Geschäftsmethoden, Tonaufnahmen, Bildreproduktionen, Zeichnungen, grafische Darstellungen, Ergebnisse, Verbesserungen, Innovationen, Entdeckungen und Erfindungen, die vom zugelassenen Schulungsanbieter im Rahmen des Kurses konzipiert, gemacht oder in die Praxis umgesetzt werden der Durchführung der abgedeckten Programme und/oder die vom zugelassenen Schulungsanbieter oder anderen Dritten unter Verwendung der Schulungsmaterialien entwickelt, generiert oder produziert werden.

Regierungsautorität„bezeichnet jede nationale, staatliche, lokale, supranationale oder ausländische Regierung oder eine andere nationale, staatliche, lokale, supranationale oder ausländische Regierungsbehörde, -einrichtung, -agentur oder -einrichtung, die berechtigt ist, Verwaltungs-, Exekutiv-, Gerichts-, Gesetzgebungs-, Polizei-, Regulierungs- oder Steuerbehörden auszuüben oder Macht.

Persönliche Daten„hat die Bedeutung, die ihm gemäß den in der jeweiligen Situation geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten zugeschrieben wird (zur Klarstellung: Auch wenn ein anderer Begriff mit ähnlicher Bedeutung verwendet wird, wie z. B. „personenbezogene Daten“ oder „personenbezogene Daten“). ).

Azubi-Daten„bezeichnet alle Daten der Auszubildenden, einschließlich personenbezogener Daten, die vom zugelassenen Schulungsanbieter im Verlauf oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Schulung erfasst werden.

Übungsmaterial„bezeichnet alle Dokumente, Infografiken, Diadecks, Berichte, Videos und alle anderen Materialien (in jedem Medium), die von INCIT erstellt und dem zugelassenen Schulungsanbieter von Zeit zu Zeit zum Zweck der Verwaltung der abgedeckten Programme zur Verfügung gestellt werden.

Ausbildungs- und Prüfungsvereinbarung„bezeichnet die separate Vereinbarung zwischen dem zugelassenen Schulungsanbieter und INCIT, der diese Bedingungen beigefügt sind.

2. VERHÄLTNIS ZUR VEREINBARUNG

2.1

Der zugelassene Schulungsanbieter erkennt an, dass diese Bedingungen in die Schulungs- und Prüfungsvereinbarung und die anderen anwendbaren Bedingungen integriert sind und zusammen mit ihnen gelesen, interpretiert und ausgelegt werden sollten.

2.2

Jeder hierin verwendete definierte Begriff hat, sofern der Kontext nichts anderes vorsieht, die gleiche Bedeutung, die diesem Begriff in der Schulungs- und Prüfungsvereinbarung zugewiesen wird.

3. PFLICHTEN DES ZUGELASSENEN SCHULUNGSANBIETERS

Allgemein

3.1

Bei der Durchführung der abgedeckten Programme muss der zugelassene Schulungsanbieter:

(A)

stellen Sie sicher, dass jegliche Software, die vom zugelassenen Schulungsanbieter für die Durchführung der abgedeckten Programme verwendet oder bereitgestellt wird, vor der Verwendung dieser Software für die abgedeckten Programme von INCIT genehmigt wird;

(B)

Führen Sie die Schulung für die abgedeckten Programme unter Verwendung der aktuellsten Version des Schulungsmaterials durch, das von INCIT genehmigt und dem zugelassenen Schulungsanbieter bereitgestellt wurde.

(C)

Führen Sie die Schulung für die abgedeckten Programme mit der gebotenen Sorgfalt, Sachkenntnis und Fähigkeit durch;

(D)

sich jederzeit so zu verhalten, dass der gute Name, das Image und der Ruf von INCIT gewahrt bleiben, und insbesondere darf der zugelassene Schulungsanbieter keine Erklärungen abgeben oder sich an Verhaltensweisen beteiligen, die geeignet sind, das Unternehmen zu schädigen oder in Misskredit zu bringen Name, Image und/oder Ruf von INCIT;

(e)

Sie geben sich nicht als Agent oder Vertreter oder als eine andere Person aus, die befugt ist, Verpflichtungen oder Haftungen jeglicher Art einzugehen, die für INCIT verbindlich sind.

(F)

Seien Sie bei der Kommunikation mit den Auszubildenden jederzeit wahrheitsgetreu und geben Sie keine Zusicherungen oder Aussagen ab, von denen der zugelassene Schulungsanbieter nicht weiß oder vernünftigerweise nicht weiß, dass sie wahr sind.

(G)

Im Zweifelsfall zu Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der abgedeckten Programme oder im Umgang mit Auszubildenden wenden Sie sich bitte an INCIT;

(H)

sich in keiner anderen Weise als mit INCIT verbunden darzustellen, außer bei der Durchführung der abgedeckten Programme;

(ich)

stellt keine Schulungsabschlusszertifikate aus, die nicht direkt von INCIT ausgestellt werden;

(J)

alle Richtlinien, Vorschriften und Ad-hoc-Anweisungen und Anweisungen einzuhalten, die INCIT ihm von Zeit zu Zeit in Bezug auf die Nutzung der Schulungsmaterialien und die Durchführung der abgedeckten Programme mitteilt; Und

(k)

INCIT unverzüglich über alle Änderungen an den Trainern in seinem Beschäftigungsverhältnis informieren, einschließlich der Namen und CSA-Lizenznummern.

Durchführung der Schulung

3.2

Der zugelassene Schulungsanbieter ist dafür verantwortlich, die Registrierung von Auszubildenden für die abgedeckten Programme des zugelassenen Schulungsanbieters zu erleichtern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

(A)

Zusammenarbeit mit INCIT, um eine eindeutige Seriennummer für potenzielle Prüfer zu erstellen, die jedem Auszubildenden zugewiesen wird, um jedem Auszubildenden den Zugriff auf das Trainees-Portal für abgedeckte Programme zu ermöglichen;

(B)

Unterstützung von INCIT bei der Einrichtung individueller Profile für jeden Trainee unter Verwendung seiner eindeutigen Seriennummer für potenzielle Gutachter im Trainees-Portal der abgedeckten Programme; Und

(C)

Sicherstellen, dass ausreichende Angaben zu jedem Auszubildenden erfasst werden, damit der zugelassene Schulungsanbieter die Identität des Auszubildenden überprüfen kann.

3.3

Nach Abschluss jedes Abgedeckten Programms sammelt der zugelassene Schulungsanbieter von jedem Auszubildenden anonymisiertes Feedback zur Durchführung der Abgedeckten Programme in der Form oder mit den Fragen, die INCIT von Zeit zu Zeit benötigt.

Entwicklung und Nutzung von Schulungsmaterial:

3.4

Der zugelassene Schulungsanbieter muss:

(A)

Entwickeln Sie mindestens (i) 10 Multiple-Choice-Fragen; und (ii) 2 Fallstudien basierend auf der neuesten Version des Rahmenwerks für abgedeckte Programme (einschließlich Prozessverbesserungen, Technologie und organisatorischen Auswirkungen) (die „Einsendungen des Schulungszentrums") jedes Jahr;

(B)

die Schulungszentrumsunterlagen spätestens am letzten Oktobertag eines jeden Kalenderjahres bei INCIT einreichen;

(C)

Stellen Sie sicher, dass die Einsendungen des Schulungszentrums den von INCIT von Zeit zu Zeit herausgegebenen Richtlinien, Anweisungen oder anderen Anweisungen entsprechen. Zur Klarstellung: Es wird nicht davon ausgegangen, dass der zugelassene Schulungsanbieter seinen Verpflichtungen gemäß Abschnitt 3.4(a) nachgekommen ist, es sei denn und bis die Schulungszentrums-Einreichungen von INCIT genehmigt wurden.

3.5

Alle Änderungswünsche oder Verbesserungen des Schulungsmaterials sollten an [email protected] mit der Überschrift „R2H-Anforderung an die INCIT-Zentrale“ gesendet werden und die vorgeschlagenen Änderungen darlegen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden in gutem Glauben mit dem zugelassenen Schulungsanbieter besprochen. INCIT entscheidet nach eigenem Ermessen, aber jederzeit unter Berücksichtigung der Meinung des zugelassenen Schulungsanbieters, ob die vorgeschlagenen Änderungen in die abgedeckten Programme integriert werden.

3.6

Dem zugelassenen Schulungsanbieter ist die Nutzung des Schulungsmaterials ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Schulung gestattet. Dem zugelassenen Schulungsanbieter ist es nicht gestattet, das Schulungsmaterial oder Teile davon zur Erstellung abgeleiteter Werke für die kommerzielle Nutzung durch den zugelassenen Schulungsanbieter oder andere Dritte zu verwenden.

3.7

Der zugelassene Schulungsanbieter darf nur die Schulungsmaterialien zur Durchführung der abgedeckten Programme verwenden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von INCIT ist es dem zugelassenen Schulungsanbieter nicht gestattet, bei der Durchführung der Schulung anderes Material als das Schulungsmaterial zu verwenden oder Änderungen am Schulungsmaterial vorzunehmen. Wenn der zugelassene Schulungsanbieter nach der Genehmigung durch INCIT Änderungen oder Ergänzungen am Prüfungsmaterial vornimmt, unterliegt die Verwendung des geänderten/ergänzten Prüfungsmaterials der Genehmigung von INCIT.

3.8

Dem zugelassenen Schulungsanbieter ist es nur gestattet, die Schulungsmaterialien mit (i) den Trainern; und (ii) die Auszubildenden, sofern der zugelassene Schulungsanbieter dafür sorgt, dass jeder Ausbilder bzw. Auszubildende (je nach Fall):

(A)

das Schulungsmaterial nicht für andere Zwecke als die Schulung für die abgedeckten Programme verwendet;

(B)

das Schulungsmaterial nicht kopiert, reproduziert oder anderweitig an Dritte verteilt; Und

(C)

nutzt das Schulungsmaterial nicht kommerziell (d. h. tauscht das Schulungsmaterial gegen eine Gegenleistung, sei es in Geld oder in Form von Sachleistungen).

3.9

Dem zugelassenen Schulungsanbieter ist es nicht gestattet, Schulungsmaterialien oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß diesen Bedingungen gestattet. Zur Klarstellung: Es ist dem zugelassenen Schulungsanbieter nicht gestattet, Schulungsmaterialien oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren oder an die verbundenen Unternehmen des zugelassenen Schulungsanbieters zu verteilen.

Schulungsgebühren

3.10

INCIT empfiehlt, dass die Gebühren, die der zugelassene Schulungsanbieter jedem Auszubildenden in Rechnung stellt, an den weltweit empfohlenen Listenpreis für das Certified Covered Programs Assessor-Programm angepasst werden. Der zugelassene Schulungsanbieter ist jedoch nicht verpflichtet, sich an eine solche Empfehlung zu halten, und kann dem Auszubildenden nach eigenem Ermessen die Gebühren für die abgedeckten Programme in Rechnung stellen, die der zugelassene Schulungsanbieter für angemessen hält.

4. VERPFLICHTUNGEN DER INCIT

4.1

INCIT stellt dem zugelassenen Schulungsanbieter das Schulungsmaterial zum Zweck der Durchführung der Schulung für die abgedeckten Programme zur Verfügung. INCIT behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit Ergänzungen, Modifikationen oder Variationen an den Schulungsmaterialien vorzunehmen. INCIT benachrichtigt den zugelassenen Schulungsanbieter über solche Ergänzungen, Modifikationen oder Variationen des Schulungsmaterials.

5. PRÜFUNGS- UND INFORMATIONSRECHTE

5.1

Unter der Voraussetzung, dass INCIT seine Absicht zur Durchführung eines Audits mindestens einen (1) Monat im Voraus mitteilt, muss der zugelassene Schulungsanbieter INCIT oder einem seiner Vertreter Zugang zu den Schulungszentren gewähren, um die Durchführung des Audits zu beobachten Abgedeckte Programme und zur allgemeinen Überwachung der Erfüllung der Verpflichtungen des zugelassenen Schulungsanbieters im Rahmen der Vereinbarung.

5.2

Der zugelassene Schulungsanbieter muss spätestens einen (1) Monat nach Ende jedes Kalenderquartals einen Bericht mit den folgenden Informationen vorlegen:

(A)

die Anzahl der abgedeckten Programme und die Anzahl der Auszubildenden, die an den abgedeckten Programmen dieses zugelassenen Schulungsanbieters im betreffenden Quartal teilgenommen haben;

(B)

eine Zusammenfassung der Rückmeldungen der Auszubildenden, die nach jeder Sitzung der abgedeckten Programme gesammelt wurden (die Zusammenfassung muss in anonymisierter Form und ohne Informationen bereitgestellt werden, die es INCIT ermöglichen würden, die Auszubildenden zu identifizieren, die das Feedback gegeben haben);

(C)

eine Zusammenfassung der Rückmeldungen oder Anfragen von INCIT vom zugelassenen Schulungsanbieter in Bezug auf die abgedeckten Programme, die im betreffenden Quartal durchgeführt wurden; Und

(D)

alle anderen Anfragen oder Kommentare des zugelassenen Schulungsanbieters, einschließlich aller Anfragen zur Eröffnung neuer Schulungszentren durch den zugelassenen Schulungsanbieter oder Kommentare zur Gesamtentwicklung der abgedeckten Programme.

6. DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT UND VERWALTUNG

Datenschutz:

6.1

Jede Partei ist nur für die eigene Einhaltung aller geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten sowie anderer Gesetze, Vorschriften und Industriestandards verantwortlich, die für die Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und Offenlegung personenbezogener Daten gelten.

6.2

Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass jede von ihnen in Bezug auf die Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Offenlegung personenbezogener Daten gemäß diesen Bedingungen die jeweiligen Zwecke und Mittel ihrer Aktivitäten selbst bestimmt hat. Keine Partei verarbeitet personenbezogene Daten im Namen der anderen Partei. Während der zugelassene Schulungsanbieter gemäß diesen Bedingungen verpflichtet ist, bestimmte personenbezogene Daten an INCIT weiterzugeben, ist keine Partei berechtigt, der anderen Partei Anweisungen hinsichtlich der Erhebung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten durch die andere Partei zu erteilen.

6.3

Basierend auf seinen berechtigten Interessen wird INCIT personenbezogene Daten von Trainern und Auszubildenden erfassen, verwenden und offenlegen, (i) die der zugelassene Schulungsanbieter an INCIT weitergibt oder (ii) zu denen der zugelassene Schulungsanbieter INCIT Zugriff gewährt. Der zugelassene Schulungsanbieter muss die Trainer und Auszubildenden darüber informieren, dass INCIT ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage der berechtigten Interessen von INCIT erhebt, verwendet und/oder offenlegt und dass Informationen über die Erhebung, Nutzung und Offenlegung ihrer personenbezogenen Daten durch INCIT in der Datenschutzrichtlinie unter verfügbar sind INCIT-Website.

6.4

Der zugelassene Schulungsanbieter sichert zu und gewährleistet, dass alle personenbezogenen Daten, die er INCIT offenlegt oder offenlegt, korrekt sind. Dies gilt insbesondere für die personenbezogenen Daten von Auszubildenden, die der zugelassene Schulungsanbieter INCIT über das Partnerportal der abgedeckten Programme offenlegt. Darüber hinaus muss das zugelassene Prüfungs-/Zertifizierungszentrum INCIT so schnell wie möglich schriftlich benachrichtigen, wenn es Kenntnis davon hat, dass personenbezogene Daten, die es INCIT offengelegt hat, nach der Offenlegung gegenüber INCIT aktualisiert bzw. geändert wurden. Der zugelassene Schulungsanbieter wird INCIT unverzüglich und umfassend schriftlich benachrichtigen, wenn personenbezogene Daten unter Verstoß gegen diese Klausel offengelegt wurden.

6.5

Der zugelassene Schulungsanbieter verpflichtet sich, INCIT und alle seine verbundenen Unternehmen sowie alle ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Berater (jeweils ein „INCIT-entschädigte Partei„) von und gegen jegliche Haftung, Ausgaben, Kosten, Strafen, Bußgelder oder andere Verluste, die einer von INCIT entschädigten Partei aufgrund (i) der Erhebung, Verwendung und/oder Offenlegung personenbezogener Daten durch den zugelassenen Schulungsanbieter und/oder ( ii) der Verstoß des zugelassenen Schulungsanbieters gegen eine der in Abschnitt 6 genannten Verpflichtungen.

Vertraulichkeit

6.6

Der zugelassene Schulungsanbieter muss sämtliche Schulungsmaterialien, die ihm gemäß diesen Bedingungen für die Dauer der Vereinbarung und nach deren Ablauf zur Verfügung gestellt werden, vertraulich behandeln und gegebenenfalls sicherstellen, dass jeder seiner Mitarbeiter diese vertraulich behandelt

7. GEISTIGES EIGENTUM

7.1

Unbeschadet der Schulungs- und Prüfungsvereinbarung erkennt der zugelassene Schulungsanbieter an und stimmt zu, dass:

(A)

Alle geistigen Eigentumsrechte am Partnerportal der abgedeckten Programme, am Trainees-Portal der abgedeckten Programme, den Schulungsmaterialien und den Schulungszentrumsbeiträgen sind oder werden bei ihrer Erstellung Eigentum von INCIT sein und bleiben Eigentum von INCIT.

(B)

Im Rahmen dieser Bedingungen werden keine Rechte, Titel oder Interessen am Partnerportal der abgedeckten Programme, am Trainees-Portal der abgedeckten Programme, an den Schulungsmaterialien und an den Schulungszentrumsbeiträgen an den zugelassenen Schulungsanbieter oder einen anderen Dritten übertragen, abgetreten oder anderweitig übertragen anders als ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen; Und

(C)

Es hat kein Recht, die abgedeckten Programme, das Partnerportal der abgedeckten Programme, das Trainees-Portal der abgedeckten Programme, Schulungsmaterialien oder das CSA-Programm anders als in der Vereinbarung vorgesehen zu vermarkten, zu vertreiben, zu verkaufen oder zu lizenzieren oder die abgedeckten Programme zu verwenden oder zu kopieren ganz oder teilweise für eigene geschäftliche oder sonstige kommerzielle Zwecke zu nutzen.

Abgeleitete Werke

7.2

Der zugelassene Schulungsanbieter erklärt sich hiermit damit einverstanden, alle weltweiten Rechte, Titel und Interessen an den abgeleiteten Werken sowie alle geistigen Eigentumsrechte an den abgeleiteten Werken an INCIT abzutreten und tritt dies hiermit auch ab.

7.3

Während und nach der Laufzeit der Vereinbarung erstellt der zugelassene Schulungsanbieter auf Anfrage von INCIT zusätzliche Unterlagen, die das alleinige Eigentum von INCIT an den abgeleiteten Werken und allen geistigen Eigentumsrechten daran bestätigen. und soweit der zugelassene Schulungsanbieter dies nicht tut, ermächtigt der zugelassene Schulungsanbieter hiermit die Verantwortlichen von INCIT, solche Dokumente im Namen des zugelassenen Schulungsanbieters zu unterzeichnen.

7.4

Soweit der zugelassene Schulungsanbieter über geistige Eigentumsrechte jeglicher Art an bereits bestehenden Werken verfügt, die in abgeleitete Werke integriert sind, gewährt der zugelassene Schulungsanbieter hiermit INCIT eine gebührenfreie, unwiderrufliche, weltweite, unbefristete, nicht-exklusive Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), solche Themen herzustellen, anfertigen zu lassen, zu kopieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zu nutzen, zu verkaufen, zu lizenzieren, offenzulegen, zu veröffentlichen oder auf andere Weise zu verbreiten oder zu übertragen.

Einsendungen des Schulungszentrums

7.5

Der zugelassene Schulungsanbieter erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Schulungszentrumsbeiträgen unwiderruflich an INCIT übertragen werden und Eigentum von INCIT sind und dass INCIT berechtigt ist, die Schulungszentrumsbeiträge ohne Namensnennung zu nutzen, zu reproduzieren, offenzulegen und anderweitig zu verwerten. Zahlung oder Einschränkung, einschließlich der Verbesserung des Partnerportals der abgedeckten Programme, des Trainees-Portals der abgedeckten Programme, der Schulungsmaterialien und/oder der abgedeckten Programme und zur Erstellung anderer Produkte und/oder Dienstleistungen. Der zugelassene Schulungsanbieter verzichtet unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte, Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und alle anderen ähnlichen Rechte (unabhängig davon, ob diese derzeit bestehen oder in Zukunft entstehen), die nach den Gesetzen eines Landes auf der Welt in Bezug auf das Schulungszentrum gewährt werden Einreichungen, auf die es Anspruch hat oder haben könnte.

7.6

Um Zweifel auszuschließen, bestätigt und erkennt der zugelassene Schulungsanbieter hiermit an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Schulungszentrumsbeiträgen bei INCIT liegen und der zugelassene Schulungsanbieter in keiner Weise das Eigentum von INCIT daran bestreiten oder in Frage stellen darf solche Rechte.

7.7

Für den Fall, dass eine solche Abtretung an INCIT aus irgendeinem Grund ungültig ist, gewährt der zugelassene Schulungsanbieter INCIT hiermit unwiderruflich ein unbefristetes, bezahltes, gebührenfreies, nicht exklusives, weltweites, unwiderrufliches, frei übertragbares, unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz die Schulungszentrums-Einreichung zu verwenden, zu reproduzieren, aufzuführen, anzuzeigen und zu verteilen und die Schulungszentrums-Einreichung für beliebige Zwecke anzupassen, zu modifizieren, neu zu formatieren und daraus abgeleitete Werke zu erstellen.

7.8

Der zugelassene Schulungsanbieter verpflichtet sich darüber hinaus, INCIT die Unterstützung zu gewähren, die INCIT angemessenerweise benötigt, um die Rechte von INCIT an der Schulungszentrums-Einreichung zu dokumentieren, zu vervollkommnen oder aufrechtzuerhalten, und erkennt an, dass das Unternehmen dazu berechtigt ist und jede Einreichung als solche behandeln wird nicht vertraulich und nicht urheberrechtlich geschützt.

7.9

Der zugelassene Schulungsanbieter gewährleistet Folgendes:

(A)

dass es das Recht hat oder haben wird, INCIT die jeweiligen in diesen Bedingungen genannten Rechte zu gewähren;

(B)

dass es sich bei den an INCIT übermittelten Schulungszentrumsbeiträgen um eigene Arbeiten oder Ideen handelt oder sie auf andere Weise vom zugelassenen Schulungsanbieter auf rechtmäßige Weise erhalten wurden;

(C)

dass die Nutzung der Training Center-Einsendungen durch INCIT nicht zu einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter durch INCIT führt.

7.10

Der zugelassene Schulungsanbieter verpflichtet sich, von Zeit zu Zeit alle Maßnahmen zu ergreifen und weitere Dokumente zu erstellen, die von Zeit zu Zeit angemessenerweise erforderlich sind, um dem Auftrag gemäß Abschnitt 7.5 Wirksamkeit zu verleihen, und/oder wenn dies von INCIT verlangt wird. oder um die geistigen Eigentumsrechte an oder in Bezug auf die Schulungszentrumsbeiträge an INCIT zu übertragen oder zu übertragen.

7.11

Der anerkannte Schulungsanbieter gewährleistet dies

(A)

es das Recht hat oder haben wird, INCIT die jeweiligen in diesen Bedingungen genannten Rechte einzuräumen; Und

(B)

Die Nutzung der Schulungszentrumsbeiträge durch INCIT führt nicht zu einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter.